Art.1
Die Deutschschweizerische Mathematikkommission (DMK) ist ein Organ des Vereins Schweizerischer Mathematik- und Physiklehrerinnen und -lehrer (VSMP)
Art.2
Die DMK setzt sich zur Aufgabe, den Mathematikunterricht an Mittelschulen zu fördern. Insbesondere trägt sie durch die Herausgabe von mathematischen Lehrmitteln in deutscher Sprache und der Vorbereitung von Weiterbildungskursen dazu bei, dass dieser Unterricht auf hohem Niveau stattfindet.
Art.3
Die Kommission besteht aus mindestens sieben Mitgliedern, die dem VSMP angehören müssen.
Art.4
Die Kommission konstituiert sich selber.
Art.5
Die Mitglieder der Kommission nehmen insbesondere folgende Funktionen wahr:
Präsidium
Vizepräsidium
Kassenführung
Protokollführung
Für die Vorbereitung oder Durchführung einzelner Aufgaben können Subkommissionen gebildet und weitere geeignete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beigezogen werden.
Art.6
Die Präsidentin / der Präsident und die Kassierin / der Kassier führen gemeinsam die rechtsgültige Unterschrift.
Art.7
Die von der DMK herausgegebenen Lehrmittel bilden das "Mathematische Unterrichtswerk".
Die Kommission schliesst die für die Herausgabe der Lehrmittel notwendigen Verträge ab.
Die Übersetzung eines Werkes des Mathematischen Unterrichtswerks der DMK ins Französische oder Italienische kann nur mit dem Einverständnis der CRM bzw. CMSI herausgegeben werden.
Art.8
Bei Lehrmitteln, die mehrere Auflagen erfahren, ist die DMK berechtigt, einen Teil der vom Verlag an die Autorinnen / Autoren ausgerichteten Honorare für die Zwecke der Kommission zu verwenden.
Das so geäufnete Vermögen steht hauptsächlich zur Förderung von Lehrmitteln und für die Deckung der Kommissionskosten zur Verfügung.
Dieses von der DMK verwaltete Vermögen gehört dem VSMP.
Art.9
Die DMK führt Rechnung über die von ihr verwalteten finanziellen Mittel.
Die Rechnung wird jährlich abgeschlossen, von den Revisorinnen / Revisoren des VSMP geprüft und der Generalversammlung des VSMP zur Genehmigung vorgelegt.
Art.10
Dieses Reglement bildet eine Ergänzung der Statuten des VSMP vom 7. November 2003.
Es ersetzt das Reglement der DMK vom 1.September 1973 und alle späteren Änderungen.